+++  Ordnungsamt verwarnt aufgrund anonymer Anzeige!  +++





















Gesucht wird
anonymer "Anzeiger"!

 

Name(?) des Anzeigers mit großem Hund!
(
Golden Retriever? Wischler? oder ähnlich!)
Wer kann helfen?
(Nachricht unter bernd@niebisch.de)

Siehe Auswertung der Fragebögen
 
zum
"aggressiven, bissigen" Hund Rooney unten!

 
Unser Gruß an die
Klugscheißer, die da meinen
"hier ist Leinenzwang!"
So verhalten sich Hunde, die nicht an der Leine gezerrt werden!
Entspannte Hunde bei entspannen Besitzern 
Mehr auf`s Foto klicken!
"Anzeiger, denke mal darüber nach!"
Was ist passiert?
Wir - Herrchen und Rooney - sind anonym angezeigt worden!

Zur Überprüfung meiner eigenen Einschätzung, wie Rooney und sein Herrchen und sein Frauchen in der Öffentlichkeit allgemein gesehen werden, habe ich einen Fragebogen entworfen und diesen an >50 Hundebesitzer und Nachbarn ohne Hund verteilt.
Die bisherige Auswertung siehe unten!
Letztes Update
6. Juni 2019
Auswertung der Fragebögen
23. Mai 2019 Unsere Stellungnahme zur Anzeige des Ordnungsamts
(Link wurde entfernt aufgrund des schwebenden Verfahrens  zunächst entfernt)
24. Mai 2019 Antwort des Ordnungsamtes zu unserer Stellungnahme
(Link wurde entfernt aufgrund des schwebenden Verfahrens zunächst entfernt)
Anleinpflicht Rüsselsheim
Karte Rüsselsheim - Anleinpflicht
Klicken für groß!
Rooness Hundefreunde So sieht es aus, wenn Hundebesitzer entspannt
mit ihren Hunden umgehen und
sie nicht an der Leine zerren!
Rooneys Freunde 
Zeitlos Gedanken und Beobachtungen zur Hundeerziehung
Persönlicher Brief an Anzeiger!
(in Arbeit)
Zur Zeit
Prüfung des
Vorgehens
gegen den
Anzeiger
Rechtliche Aufarbeitung des Vorgehens des Ordnungsamtes im Falle der anonymen Anzeige und unbewiesenen Behauptung wie hier!
Siehe Strafgesetzbuch §§164 und 186
StGB § 164

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
StGB § 186

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weiteres
Vorgehen
 
Konkret geprüft wird z.Z.

1. Anzeige gegen z.Z. noch unbekannten Anzeiger wegen falscher
    Verdächtigungen, 164 StGB!
2. Beschwerde gegen Ordnungsamt wegen Belästigung eines unbescholtenen
    Bürgers mit Androhung von Verwaltungsmaßnahmen aufgrund falscher
    Verdächtigungen.
3. Erheben einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verwaltungsbeamten.
    Der Oberbürgermeister, als Oberster Dienstherr wird eingebunden.
 

Wie schnell man wegen eines hysterischen Hundehalters
in Konflikt mit der Staatsraison kommen kann,
zeigt sich in diesem Fall!
Ob der Tatbestand der "Üblen Nachrede" erfüllt ist?
Üble Nachrede - siehe § 186 Strafgesetzbuch (StGB) - ist strafbar!
 

 

 


































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