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Foto vom 14. Jnauar 2025

Mini Zoes und Riese Rooney, ohne
Leine kein Prblem! Das Problem hängt immer am anderen Ende
der Leine! |

Unser Gruß an die
Klugscheißer, die da meinen
"hier ist Leinenzwang!" |
So verhalten sich Hunde, die
nicht an der Leine gezerrt werden!
Mehr auf`s Foto klicken!
Alle Neider,
denkt mal darüber nach! |
Was ist passiert?
Wir - Herrchen und Rooney - sind anonym angezeigt worden!
Zur Überprüfung meiner eigenen Einschätzung, wie Rooney und sein
Herrchen und sein Frauchen in der Öffentlichkeit allgemein gesehen
werden, habe ich einen Fragebogen entworfen und diesen an >50
Hundebesitzer und Nachbarn ohne Hund verteilt. Die bisherige
Auswertung siehe unten! |
6. Juni 2019 |
Auswertung der Frageboegen |
23. Mai 2019 |
Unsere Stellungnahme zur Anzeige des Ordnungsamts
(Link wurde entfernt aufgrund des
schwebenden Verfahrens zunächst entfernt) |
24. Mai 2019 |
Antwort des Ordnungsamtes
zu unserer Stellungnahme
(Link wurde entfernt aufgrund des
schwebenden Verfahrens zunächst entfernt) |
Anleinpflicht Rüsselsheim

Klicken für groß! |
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So sieht es aus, wenn Hundebesitzer
entspannt
mit ihren Hunden umgehen und sie nicht an der Leine zerren! |
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Zeitlos |
Gedanken
und Beobachtungen zur Hundeerziehung |
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Persönlicher Brief an Anzeiger!
(in Arbeit) |
Zur Zeit Prüfung des Vorgehens gegen den
Anzeiger |
Rechtliche Aufarbeitung des Vorgehens des Ordnungsamtes im
Falle der anonymen Anzeige und unbewiesenen Behauptung wie hier! Siehe Strafgesetzbuch §§164 und 186 |
StGB § 164 |
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem
zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen
Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder
öffentlich wider besseres Wissen einer
rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer
Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein
behördliches Verfahren oder andere behördliche
Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern
zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht
bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen
oder öffentlich über einen anderen wider besseres
Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art
aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches
Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen
ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
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StGB § 186 |
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache
behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn
nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen
ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
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Weiteres Vorgehen |
Konkret geprüft wird z.Z. 1. Anzeige gegen z.Z. noch
unbekannten Anzeiger wegen falscher Verdächtigungen, 164 StGB!
2. Beschwerde gegen Ordnungsamt wegen Belästigung eines
unbescholtenen Bürgers mit Androhung von
Verwaltungsmaßnahmen aufgrund falscher Verdächtigungen. 3.
Erheben einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
Verwaltungsbeamten. Der Oberbürgermeister,
als Oberster Dienstherr wird eingebunden.
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Missguenstlinge, die unfaehig oder zu faul sind ihren eigenen Hund zu
erziehen, befriedigen sich gegenseitig durch Diffamierung und
"Ueble Nachrede", indem sie verbreiten, Rooney ist aggressiv!
Der juengste Vorfall am Abend des 10.
Januar 2025. Frauchen von einem Spitz, Rheingauer Str. 24 - Name des Frauchens und des Hundes
unbekannt - behauptet, Rooney sei aggressiv, was auch "Flockes" und
andere Hundehalter/innen so sagen!
Zur Erklaerung! Hunde"halter" sind die, die ihren
Hund NUR an der Leine HALTEN! +++ Ob der Tatbestand der "Ueblen Nachrede", Rooney sei aggressive, erfuellt
ist?
Ueble
Nachrede - siehe § 186 Strafgesetzbuch
(StGB)
-
ist strafbar!
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Fragebogen zum Download
Erklaerung
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Fragebogen |